Wir sehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten und deren rechtliche Belange.
Anwaltliche Tätigkeit verstehen wir als professionelle Wahrnehmung der Rechtsinteressen die uns durch unsere Klienten anvertraut werden.
Anwaltschaftliche Interessenvertretung zeichnet sich gegenüber allen anderen Beratern am Rechtsmarkt durch das Gebot der unabhängigen Interessenvertretung, die Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen aus.
Fortbildung und Weiterbildung ist für uns auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Selbstverständlichkeit. Hieran wirken wir - zum Teil auch - aktiv mit.
Durch ständige Aktualisierung unserer Bibliothek und Ausnutzung neuer Medien sind wir auch den stetigen Neuerungen im Bereich der Rechtsprechung und Gesetzgebung gewachsen.
Anwaltliche Dienstleistungen und Hilfestellungen werden in einer „verrechtlichten" Gesellschaft in einem immer weiteren Umfang benötigt. Wir sehen uns als kompetente Berater und Vertreter in allen Rechtsfragen.
Die Schwellenangst vor der Beauftragung, auch die Unsicherheit über die möglichen Kosten, ist bei den Rechtssuchenden oft sehr hoch. Häufig genug ist bei Rechtsproblemen der Weg zum Anwalt erst der letzte Schritt den der Mandant geht, nicht frühzeitig der Erste. Vielfach jedoch kann der Anwalt gerade am Beginn eines Rechtsproblems oder einer rechtlichen Auseinandersetzung Rat und Hilfe geben.
Streitvermeidung und Streitschlichtung, nicht der Weg zum Prozess und zum Gericht, ist erstes Ziel unserer anwaltlicher Beratung und Vertretung.
Im Fall der Notwendigkeit und Unumgänglichkeit können wir die Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten übernehmen. Das gilt auch für die Prozessvertretung bei allen Fachgerichten, wie Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Soweit wir anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht selbst übernehmen können, arbeiten wir netzwerkmäßig mit anderen Anwaltskanzleien zusammen, so dass wir unseren Mandanten auch auf diesem Wege weiterhelfen können.